Wie lange ist mein Rezept / meine ärztliche Verordnung gültig?

Irrtümlicherweise wird oft angenommen, dass ein Rezept im gesamten laufenden Quartal gültig ist.
Versorgungen mit Heil- und Hilfsmitteln, Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfen, Einlagen, etc. müssen innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Krankenkassen können zu spät eingereichte Rezepte ablehnen.

Sind Kompressionsstrümpfe immer noch so wie die "Gummistrümpfe" früherer Zeiten?

Nein! Der moderne Kompressionsstrumpf sieht sehr attraktiv aus wie ein blickdichter Strumpf oder Strumpfhose, meistens mit hohem Microfaser-Anteil und für Allergiker auch mit Baumwolle umwoben. Sie sind in modernen Farben, mit Muster oder auch Glanz verfügbar.

Sollte ich einen Termin zum Ausmessen von Kompressionsversorgungen im Sanitätshaus vereinbaren?

Für die Kompressionsversorgung brauchen Sie keinen Termin. Allerdings sollte das Bein früh am Morgen gemessen werden, weil die Beine im Laufe des Tages anschwellen.

Gibt es verschiedene Bezüge auf maßgefertigte, orthopädische Einlagen?

Leder ist für die Einlagen optimal, da man es feucht abwischen kann. Außerdem kann Leder den Schweiß der Füße besser aufnehmen. Bezüge sind auch in farbigen Alcantara-Materialien und als Sportbezug für Ihre Trainingsschuhe verfügbar.

Wie oft kann ich Kompressionsstrümpfe oder Einlagen verschreiben lassen?

Diese Versorgungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen zweimal/Jahr erstattet. Der Arzt hat die Möglichkeit, jeweils 2 Paar zu rezeptieren. 

Wann muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten und wie hoch ist der Betrag?

Jeder volljährig Versicherte ist zuzahlungspflichtig. Die Höhe der Zuzahlung beträgt 10% des Kassenpreises eines Hilfsmittels, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Darüber hinaus kommt unter Umständen ein privater Aufpreis für die Versorgung hinzu; dieser variiert je nach Krankenkasse und Hilfsmittel.

Kann ich das Sanitätshaus als gesetzlich Versicherter frei wählen?

Bis zum 31.12.2008 durften Sie sich von jedem zugelassenen Sanitätshaus versorgen lassen. Ab 01.01.2010 muss das Sanitätshaus Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein. Das StorhaMed Gesundheitshaus erfüllt die entsprechenden Qualitätsanforderungen und ist Vertragspartner fast aller Krankenkassen. Gerne teilen wir Ihnen vorab und telefonisch mit, ob ein Vertrag für Ihr benötigtes Hilfsmittel besteht. Sollten Sie ein begründetes Interesse an der Versorgung durch ihr gewünschtes Sanitätshaus haben, dürfen Sie sich bei Ihrem Wunschpartner versorgen lassen, sofern es nicht teurer als der Vertragspreis ist.

Wer bestimmt, welches Hilfsmittel für mich geeignet ist?

Der Arzt und das Sanitätshaus sind verantwortlich für die jeweilige Versorgung des benötigten Hilfsmittels.

Welche Versorgung bekomme ich denn genau?

Leistungen der Krankenkasse haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Sie haben einen Anspruch auf Versorgung nach dem Stand der Technik, wobei Sie „im Sinne einer Gleichstellung mit einem gesunden Menschen“ zu mobilisieren sind. Sie können also eine Versorgung verlangen, die Ihre abhanden gekommenen Körperfunktionen wie Laufen, Gehen, Stehen, Greifen etc. so weit wie möglich wieder herstellt.

Darf ich mir das Hilfsmittel selbst kaufen und den Betrag danach von der Krankenkasse zurückholen?

Zunächst ist der sogenannte "Beschaffungsweg" einzuhalten; der Kostenträger muss zunächst über den Antrag entscheiden. Sollte eine Ablehnung erfolgen, kann das Hilfsmittel selbst angeschafft und der Kaufpreis eingefordert werden.

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